REPSE verlängern: wann der Antrag gestellt wird und was die STPS prüft
Eine REPSE-Registrierung gilt drei Jahre, und der Verlängerungsantrag wird in den drei Kalendermonaten vor dem Monat gestellt, in dem sie abläuft: Eine im Juni 2021 erteilte Registrierung war von März bis Mai 2024 zu verlängern. Läuft eine Registrierung ab, ohne verlängert zu werden, fällt das Unternehmen aus dem öffentlichen Register, mit allen Folgen für das Unternehmen selbst und für seine Auftraggeber.
Die Rechtsgrundlage, in zwei Teilen
- Das Bundesarbeitsgesetz (Ley Federal del Trabajo, LFT, Artikel 15, auf Spanisch): „El registro a que hace mención este artículo deberá ser renovado cada tres años.“ (Die in diesem Artikel genannte Registrierung ist alle drei Jahre zu verlängern.) Das REPSE-Acuerdo, die allgemeinen Bestimmungen der STPS zum Register (DOF vom 24. Mai 2021, auf Spanisch), legt in Artikel 13 die Gültigkeit von drei Jahren fest.
- Dasselbe Acuerdo legt in Artikel 16 die Frist fest: Die Verlängerung wird innerhalb der drei Monate vor dem Ablaufdatum auf der Plattform des Registers eingeleitet. Die Änderung des Acuerdo (DOF vom 21. Februar 2024, auf Spanisch) ergänzt den Verlängerungskalender Monat für Monat und das Modul „Renovación de Registro“ (Verlängerung der Registrierung) der Plattform.
Der Kalender in der Praxis
- Vier Monate vor Ablauf: Ermitteln Sie Ihr genaues Ablaufdatum im öffentlichen Register (der Registrierungsbescheid nennt kein Ablaufdatum, und die drei Jahre laufen ab Ihrer Eintragung im Register, ohne dass eine Aktualisierung sie neu beginnen lässt, gemäß DOF vom 21. Februar 2024) und planen Sie die Verlängerung ein. Das Zeitfenster öffnet sich drei Monate vor dem Ablaufmonat und schließt mit dem Ende des Vormonats; ob Sie es mit vollständigen Unterlagen erreichen, entscheidet darüber, ob es ein Routineverfahren oder eine Krise wird.
- Bevor Sie die Plattform aufrufen: Bringen Sie in Ordnung, was die STPS prüft. Das Acuerdo erlaubt ihr, eine Registrierung oder deren Verlängerung zu verweigern, wenn das Unternehmen seine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten gegenüber dem SAT, dem IMSS und dem Infonavit nicht erfüllt hat oder die Voraussetzungen nicht erfüllt (Artikel 14); eine bereits erteilte Registrierung kann unter anderem wegen Schulden aus bestandskräftigen Festsetzungen (créditos firmes) gegenüber denselben Behörden aufgehoben werden (Artikel 15). In der Praxis bedeutet das positive Bescheinigungen über die Pflichterfüllung (opiniones de cumplimiento, CFF Art. 32-D) aller drei Stellen und einen Unternehmensgegenstand, der die registrierte Tätigkeit trägt.
- Innerhalb des Dreimonatszeitraums: Stellen Sie den Antrag mit Ihrer e.firma (der fortgeschrittenen elektronischen Signatur Mexikos) auf repse.stps.gob.mx. Achtung: Das Modul „Renovación de Registro“ ist nur während der drei Monate freigeschaltet, die der Kalender des Acuerdo (DOF vom 21. Februar 2024) nach dem Monat Ihrer Registrierung zuweist, und wird danach automatisch gesperrt; wer den Zeitraum verstreichen lässt, verliert die Registrierung durch Aufhebung (Artikel 15, Buchstabe g). Wie lange die STPS für ihre Antwort braucht, hat sich 2026 geändert; das erklärt der nächste Abschnitt.
- Wenn Sie den neuen Bescheid erhalten: Geben Sie ihn Ihren Auftraggebern, ohne dass diese danach fragen müssen: Das Acuerdo (Artikel 18, Absatz 2) verpflichtet den Dienstleister, die Empfänger seiner Leistungen über die Verlängerung zu informieren. Jeder Auftraggeber, der spezialisierte Dienstleistungen bezahlt, muss Ihre Registrierung bei der Zahlung prüfen (Einkommensteuergesetz, LISR Art. 27, Abschnitt V), und mit dem neuen Bescheid kann er Sie im Register finden und diese Prüfung dokumentieren.
Was sich 2026 geändert hat und was nicht
Das Acuerdo der STPS zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren (DOF vom 9. Juni 2026, auf Spanisch), in Kraft seit dem 10. Juni 2026, ändert weder das Gesetz noch die REPSE-Acuerdos: Es gilt zusätzlich zu ihnen. Für die Registrierung hat es drei Dinge geändert:
- Ein einziges Verfahren. Eintragung, Verlängerung und Aufhebung sind in einem Verfahren mit dem amtlichen Kennzeichen STPS-086-002 zusammengefasst (Artikel 2).
- Weniger Unterlagen für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Sie reichen das Online-Formular ein und, je nach Fall, die Bescheinigung über die Eintragung im RFC (natürliche Personen) oder die Gründungsurkunde mit dem aktuellen Unternehmensgegenstand (juristische Personen). Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten reichen weiterhin die bisherigen Unterlagen ein, mit Ausnahme des Adressnachweises (Artikel 1 und 3).
- Kürzere Bearbeitungszeit der STPS. Die Bearbeitungszeit sinkt von 20 Arbeitstagen (días hábiles, nach dem maßgeblichen mexikanischen Kalender) auf 5 für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und auf 15 für Unternehmen mit mehr (Artikel 5).
Was sich nicht geändert hat: die Gültigkeit von drei Jahren, der Verlängerungszeitraum in den drei Kalendermonaten vor dem Ablaufmonat und sein Kalender nach Registrierungsmonat. Auch Artikel 15 LFT bleibt unberührt: Er gibt der STPS zwanzig Tage für ihre Entscheidung und erlaubt dem Antragsteller, sie andernfalls förmlich aufzufordern (requerir), innerhalb der folgenden drei Tage zu entscheiden; verstreicht diese Frist ohne Entscheidung, gilt die Registrierung als erfolgt. Das Acuerdo selbst gibt der STPS bis zu einem Jahr, um ihre übrigen Regelwerke anzupassen (vierte Übergangsbestimmung), deshalb nennt das REPSE-Acuerdo weiterhin „20 días hábiles“ (20 Arbeitstage).
Unser Rat, keine gesetzliche Regel: Hat die STPS nach 20 Arbeitstagen nicht geantwortet, ist das der Zeitpunkt, die förmliche Aufforderung zu erwägen, auch wenn Ihr Unternehmen zu denen gehört, die in 5 oder in 15 Tagen eine Antwort erhalten sollten. In der Praxis wollen Auftraggeber den Bescheid in der Hand haben; eine Registrierung, die wegen Schweigens der Behörde als erfolgt gilt, lässt sich schwer vorzeigen.
Was passiert, wenn die Registrierung abläuft
- Das Unternehmen fällt aus dem öffentlichen Register, und genau dieses Register prüfen seine Auftraggeber vor der Zahlung.
- Wer spezialisierte Dienstleistungen ohne Registrierung erbringt, riskiert die Geldbuße nach Artikel 1004-C LFT von 2.000 bis 50.000 UMA (der mexikanischen Rechengröße für Bußgelder). Einzelheiten stehen im Leitfaden zu Bußgeldern.
- Die Zahlungen, die es erhält, sind für seine Auftraggeber nicht mehr abzugsfähig (Bundessteuergesetzbuch, CFF Art. 15-D), was die Geschäftsbeziehung in der Praxis einfriert, bis die Registrierung wiederhergestellt ist.
Für Auftraggeber: Das Ablaufdatum der Registrierung Ihrer Dienstleister können Sie heute im Register ablesen. Öffnet sich der Verlängerungszeitraum eines Dienstleisters (drei Monate vor seinem Ablaufmonat) und hat er Ihnen seinen Antrag nicht gezeigt, ist das der Zeitpunkt nachzufragen: Im Ablaufmonat ist der Zeitraum bereits geschlossen. Der Leitfaden zur Prüfung zeigt, wo Sie das Datum finden.